Arbeitgeber

In Kürze

Ein Arbeitgeber ist jede Person oder Organisation, die mindestens eine andere Person als Arbeitnehmer beschäftigt. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle.

Definition

Als Arbeitgeber gilt im deutschen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht jede natürliche oder juristische Person, zu der mindestens ein Arbeitnehmer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht. Der Begriff ist in allen drei Rechtsbereichen weitgehend gleich definiert.

Arbeitgeber können sehr unterschiedliche Formen annehmen:

  • Natürliche Personen – zum Beispiel Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beschäftigen
  • Juristische Personen – zum Beispiel eine GmbH oder eine AG
  • Öffentliche Einrichtungen – zum Beispiel Städte oder Gemeinden
  • Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit – zum Beispiel nichtrechtsfähige Vereine oder Stiftungen
  • BGB-Gesellschaften – hier gelten die einzelnen Gesellschafter als Arbeitgeber

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber aus eigener Entscheidungsbefugnis Arbeitnehmer einstellen und entlassen sowie ihnen Weisungen erteilen kann. Wer tatsächlich den Lohn zahlt oder wer im Vertrag steht, ist dabei nicht entscheidend.

Ein Betrieb ist für die Arbeitgebereigenschaft nicht erforderlich. Auch wer nur vorübergehend jemanden beschäftigt, gilt als Arbeitgeber.

Arbeitgeber kann auch sein, wer an eine Person noch Bezüge aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis zahlt – zum Beispiel Hinterbliebenenleistungen an Angehörige eines verstorbenen Arbeitnehmers.

Besonderheit bei Leiharbeit: Bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt grundsätzlich der Verleiher als Arbeitgeber. Liegt jedoch keine gültige Arbeitnehmerüberlassung vor, wird das entleihende Unternehmen zum Arbeitgeber – mit allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Das entleihende Unternehmen haftet zudem, wenn der Verleiher Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt.

Konzerne und Betriebe: Einzelne Betriebe eines Unternehmens sind keine eigenständigen Arbeitgeber – das Gesamtunternehmen trägt diese Rolle. Konzerne als solche können dagegen nicht Arbeitgeber sein; das sind immer nur die einzelnen Gesellschaften innerhalb des Konzerns.