Arbeitsbescheinigung

In Kürze

Die Arbeitsbescheinigung ist ein Dokument, das der Arbeitgeber beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ausstellen muss. Sie enthält alle Angaben, die die Arbeitsagentur braucht, um über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld zu entscheiden.

Definition

Endet ein Beschäftigungsverhältnis, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 312 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch).

Die Bescheinigung muss bestimmte Angaben enthalten:

  • Art der Tätigkeit – welche Arbeit wurde ausgeübt?
  • Beschäftigungszeitraum – Beginn, Ende und eventuelle Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses
  • Grund der Beendigung – zum Beispiel Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Fristablauf
  • Arbeitsentgelt und sonstige Geldleistungen – was wurde gezahlt oder steht noch aus?

Für die Arbeitsbescheinigung ist ein offizielles Formblatt der Arbeitsagentur zu verwenden. Das sorgt dafür, dass alle notwendigen Angaben vollständig erfasst werden und die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld schnell und reibungslos ablaufen kann.