Arbeitskleidung

In Kürze

Arbeitskleidung ist die Bekleidung, die ein Arbeitnehmer während seiner Berufstätigkeit trägt. Sie kann dem Schutz, der Sicherheit oder der einheitlichen Außendarstellung des Unternehmens dienen.

Definition

Arbeitskleidung umfasst verschiedene Arten von Bekleidung am Arbeitsplatz. Manche Kleidung schützt die Privatkleidung vor Verschmutzung oder Abnutzung. Andere Kleidung – sogenannte Schutzkleidung – ist aus Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschrieben, zum Beispiel Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe. Daneben gibt es Dienstkleidung, die Arbeitnehmer nach außen hin erkennbar macht und zum einheitlichen Erscheinungsbild eines Unternehmens beiträgt.

Wer muss die Kosten tragen? Grundsätzlich sind Arbeitgeber nicht automatisch verpflichtet, Arbeitskleidung kostenlos bereitzustellen. Eine Pflicht kann sich jedoch aus Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder einer betrieblichen Übung ergeben. Betriebliche Übung bedeutet: Stellt ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum ohne Vorbehalt Arbeitskleidung zur Verfügung, kann daraus ein dauerhafter Anspruch des Arbeitnehmers entstehen. Wer zur Bereitstellung verpflichtet ist, muss auch die Reinigungskosten übernehmen.

Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers ist möglich, wenn keine alleinige Pflicht des Arbeitgebers besteht und der Arbeitnehmer durch die Kleidung eigene Vorteile hat. Eine solche Regelung kann im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Eigentum und Rückgabe: Die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung bleibt in der Regel dessen Eigentum. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer sie zurückgeben. Normale Gebrauchsspuren stehen einer ordnungsgemäßen Rückgabe dabei nicht entgegen.

Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung kann durch eine Betriebsvereinbarung oder durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften angeordnet werden.