Arbeitsschutz

In Kürze

Arbeitsschutz umfasst verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Er prägt die rechtliche Organisation sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb.

Definition

Arbeitsschutz ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Sicherung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Arbeitstätigkeiten. Der Begriff bezeichnet sämtliche verbindlichen Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefährdungen und zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsbedingungen.

Er liegt vor, wenn organisatorische, technische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen betrieblich festgelegt und tatsächlich umgesetzt sind. Vorausgesetzt ist eine systematische Gefährdungsbeurteilung sowie eine fortlaufende Anpassung der Schutzmaßnahmen an veränderte Arbeitsbedingungen.

Rechtsgrundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als zentrale öffentlich-rechtliche Rahmenvorschrift. Der Arbeitsschutz begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Einzelmaßnahmen oder konkrete Organisationsformen.

Abzugrenzen ist der Arbeitsschutz von:

  • Kündigungsschutz, da er nicht den Bestand des Arbeitsverhältnisses regelt

In der Praxis steuert er betriebliche Schutzkonzepte, Aufsichtsmaßnahmen und Mitbestimmungsprozesse im laufenden Arbeitsbetrieb.