Arbeitsunfall

In Kürze

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit passiert. Er löst Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Definition

Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall, der sich während einer aktiv ausgeübten, versicherungspflichtigen Tätigkeit ereignet. Der bloße Abschluss eines Arbeitsvertrags reicht nicht aus — die Arbeit muss bereits aufgenommen worden sein.

Zum Versicherungsschutz zählen auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück (Wegeunfall), etwa wenn Kinder auf dem Weg zur Arbeitsstätte in die Betreuung gebracht werden oder ein Einkauf für die Pausenmahlzeit erledigt wird. Auch Unfälle bei Botengängen, Dienstreisen oder Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflügen können als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Kein Arbeitsunfall liegt vor bei Unfällen während der Arbeitspause oder beim Essen am Arbeitsplatz. Ebenfalls ausgenommen sind Unfälle, die durch Trunkenheit verursacht wurden, die der Versicherte sich vorsätzlich zugezogen hat oder die beim Begehen einer Straftat entstanden sind. Ob den Versicherten ein Verschulden trifft, spielt ansonsten keine Rolle.

Auch anerkannte Berufskrankheiten können Ansprüche auslösen. Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch eine versicherte Tätigkeit entstehen und in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind.

Meldepflicht

Führt ein Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden (§ 193 SGB VII). Der Ablauf ist dabei wie folgt:

  • Schritt 1: Der verunfallte Arbeitnehmer oder eine beauftragte Person meldet den Unfall dem Arbeitgeber.
  • Schritt 2: Der Arbeitgeber leitet die Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter.
  • Schritt 3: Der Verletzte sucht einen sogenannten Durchgangsarzt auf — einen von der Unfallversicherung zugelassenen Arzt, der die weitere Behandlung beurteilt.
  • Schritt 4: Der Unfallversicherungsträger kann zusätzlich ein externes Gutachten einholen.