Arbitrage

In Kürze

Arbitrage bezeichnet die Nutzung zeitgleicher Preisunterschiede identischer Vermögenswerte auf verschiedenen Märkten. Ziel ist die Realisierung eines wertneutralen Differenzgewinns ohne Halterisiko.

Definition

Arbitrage ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sie beschreibt die gleichzeitige Ausnutzung von Preis- oder Kursunterschieden identischer oder wirtschaftlich gleichwertiger Vermögenswerte.

Arbitrage liegt vor, wenn Kauf und Verkauf auf unterschiedlichen Märkten oder Marktsegmenten festgelegt sind. Voraussetzung ist das gleichzeitige Bestehen verschiedener Preise bei funktional vergleichbaren Handelsbedingungen.

Arbitrage erfordert eine zeitlich eng gekoppelte Abwicklung ohne spekulative Wertannahmen. Typisch ist der Einsatz standardisierter Finanzinstrumente mit fortlaufender Preisfeststellung.

Die rechtliche Einordnung erfolgt unabhängig von der Marktform oder dem Handelsplatz. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage wird durch Arbitrage nicht begründet.

Abzugrenzen ist Arbitrage von:

  • spekulativen Handelsstrategien mit offenem Marktrisiko

In der Praxis dient Arbitrage der Preisangleichung zwischen Märkten und der Effizienzsteigerung des Handels.