In Kürze
Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu festgelegten Bedingungen. Er ersetzt die Kündigung durch eine vertragliche Beendigungsvereinbarung.
Definition
Ein Aufhebungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur einvernehmlichen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Er bewirkt die Vertragsaufhebung zu einem festgelegten Zeitpunkt unter verbindlich bestimmten Beendigungsbedingungen.
Es liegt vor, wenn die Aufhebung schriftlich fixiert und der Beendigungszeitpunkt eindeutig bestimmt ist.
Der Aufhebungsvertrag setzt übereinstimmende Erklärungen beider Vertragsparteien ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen voraus.
Die Vertragsbedingungen können Regelungen zu Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Nebenpflichten abschließend enthalten.
Der Beendigungszeitpunkt kann rückwirkend, gegenwartsbezogen oder zukünftiger Natur verbindlich zwischen den Parteien festgelegt sein.
Eine Zustimmung des Betriebsrats ist arbeitsrechtlich unbeachtlich für den Abschluss des Vertrages.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei tariflicher oder vertraglicher Anordnung der Parteien.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 159 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Sperrfolgen beim Arbeitslosengeld)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht im individuellen Arbeitsverhältnis der Parteien.
Der Aufhebungsvertrag ist vom Abwicklungsvertrag abzugrenzen, da dort eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde.
In der Praxis ermöglicht der Aufhebungsvertrag die planbare Beendigung ohne Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens.