In Kürze
Auswahlrichtlinien regeln die objektive Auswahl zwischen mehreren Beschäftigten bei personellen Einzelmaßnahmen. Sie strukturieren die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers anhand festgelegter Kriterien.
Definition
Auswahlrichtlinien sind ein arbeitsrechtlicher Begriff, der verbindlich festgelegte Grundsätze zur Auswahl unter mehreren Personen bei personellen Einzelmaßnahmen bezeichnet. Sie erfassen Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen sowie Kündigungen.
Für diese Maßnahmen ordnen Auswahlrichtlinien fachliche, persönliche oder soziale Kriterien zu. Voraussetzung ist, dass mehrere vergleichbare Arbeitnehmer oder Bewerber für dieselbe Maßnahme in Betracht kommen.
Die Kriterien sind abstrakt bestimmt, vorab festgelegt und auf zukünftige Auswahlentscheidungen gerichtet. Die Anwendung erfolgt unabhängig von individuellen Erwägungen und begrenzt den arbeitgeberseitigen Entscheidungsspielraum objektiv.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 95 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Auswahlrichtlinien entfalten keine unmittelbare Wirkung auf den Bestand einzelner Arbeitsverhältnisse. Sie sind rechtlich von der konkreten Auswahlentscheidung im Einzelfall zu unterscheiden.
In der Praxis dienen Auswahlrichtlinien der Standardisierung, Nachvollziehbarkeit und rechtssicheren Durchführung personeller Maßnahmen.