In Kürze
AVB bezeichnet standardisierte Vertragsbedingungen im Versicherungsverhältnis. Sie regeln Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Definition
AVB ist ein versicherungsrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vorformulierte allgemeine Versicherungsbedingungen, die den Inhalt eines Versicherungsvertrags standardisiert festlegen.
AVB liegt vor, wenn Vertragsregelungen einseitig durch den Versicherer für eine Vielzahl von Verträgen vorgegeben sind. Sie enthalten Bestimmungen zu Leistungsumfang, Obliegenheiten, Risikoausschlüssen und Vertragsbeendigung.
AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrags, sofern sie wirksam einbezogen und dem Versicherungsnehmer zugänglich gemacht sind.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
AVB begründet keine eigenständige Versicherungspflicht oder Leistungszusage außerhalb des konkreten Vertrags.
Abzugrenzen ist AVB von:
- individuell ausgehandelten Versicherungsvereinbarungen
In der Praxis bestimmen AVB maßgeblich die rechtliche Ausgestaltung und Durchsetzung von Versicherungsleistungen.