Arbeitsbefreiung

In Kürze

Arbeitsbefreiung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeiten muss, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Je nach Grund kann die Befreiung bezahlt oder unbezahlt sein.

Definition

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Eine Arbeitsbefreiung hebt diese Pflicht für einen bestimmten Zeitraum auf — auf Basis eines anerkannten Befreiungsgrundes.

Solche Gründe können persönlicher, betrieblicher, tariflicher oder gesetzlicher Natur sein. Typische Beispiele sind:

  • Urlaub (gesetzlich geregelt im Bundesurlaubsgesetz)
  • Gesetzliche Feiertage
  • Bildungsurlaub
  • Krankheit (mit Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz)
  • Persönliche Anlässe wie Hochzeit, Taufe oder Dienstjubiläen
  • Mutterschutz
  • Rechtmäßiger Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung)
  • Unmöglichkeit der Arbeit, z. B. durch Naturkatastrophen

Bei der bezahlten Arbeitsbefreiung erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein Entgelt — etwa beim Urlaub, bei Krankheit oder an Feiertagen.

Bei der unbezahlten Arbeitsbefreiung ruht die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Das gilt zum Beispiel bei Streik, Aussperrung oder unbezahltem Urlaub.