Baustellen

In Kürze

Baustellen sind Orte mit besonderen Gesundheitsgefahren. Neben dem allgemeinen Arbeitsschutzrecht gilt dort zusätzlich die Baustellenverordnung (BaustellV), die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gezielt verbessern soll.

Definition

Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird — also dort, wo eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, verändert oder abgebrochen werden.

Bei der Planung und Durchführung von Bauarbeiten müssen die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beachtet werden. Der Arbeitgeber ist außerdem nach § 5 BaustellV verpflichtet, konkrete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem:

  • Instandhaltung der Arbeitsmittel
  • Sichere Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen
  • Anpassung der Arbeitszeiten an die Bedingungen vor Ort
  • Koordination zwischen verschiedenen Arbeitgebern auf der Baustelle
  • Verständliche Information der Beschäftigten über Schutzmaßnahmen

Besondere Regeln gelten, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind. In diesem Fall schreibt § 2 Abs. 3 BaustellV vor, dass vor Baubeginn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss — sofern besonders gefährliche Arbeiten anfallen. Dieser Plan muss die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und besondere Maßnahmen für gefährliche Tätigkeiten enthalten.

Zusätzlich ist nach § 3 Abs. 1 BaustellV ein Koordinator zu bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Der Koordinator sorgt dafür, dass alle Beteiligten ihre Pflichten erfüllen, stimmt die Schutzmaßnahmen aufeinander ab und passt den Sicherheitsplan bei wesentlichen Änderungen an.