In Kürze
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten. Es regelt die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung mit zeitlich nachgelagerter Erbfolge.
Definition
Berliner Testament ist ein erbrechtlicher Begriff. Es bezeichnet ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Ein Berliner Testament liegt vor, wenn zugleich bestimmt ist, dass ein Dritter erst nach dem Tod des Längstlebenden erbt. Diese Regelung bewirkt eine zeitlich gestufte Erbfolge mit Vorrang des überlebenden Partners.
Voraussetzung ist eine wirksame gemeinschaftliche letztwillige Verfügung nach § 2269 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Wechselbezügliche Verfügungen entfalten nach dem Tod des Erstversterbenden grundsätzlich Bindungswirkung gemäß § 2270 BGB.
Das Berliner Testament begründet keinen Ausschluss gesetzlicher Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge.
Abzugrenzen ist das Berliner Testament von der Vor- und Nacherbschaft mit getrennter Vermögensmasse.
In der Nachlasspraxis dient das Berliner Testament der wirtschaftlichen Absicherung des überlebenden Ehegatten.