Berufsbildungsgesetz (BBiG)

In Kürze

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die betriebliche Berufsausbildung in Deutschland einheitlich. Es bestimmt Rahmen, Inhalte und Mindeststandards für Ausbildungsverhältnisse.

Definition

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der bundesweit verbindliche Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung normiert. Es umfasst Vorbereitung, Fortbildung und Umschulung.

Der Regelungsgegenstand beinhaltet Struktur, Ziel und Durchführung staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Erfasst sind Ausbildungsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Berufsausbildungsvertrag beruhen.

Voraussetzung ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang. Das BBiG bestimmt Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden abschließend.

Es regelt insbesondere:

  • Vergütung
  • Ausbildungszeit
  • Probezeit
  • Kündigung
  • Nachweispflichten

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1 Absatz 1 und Absatz 2 BBiG
  • § 10 BBiG (Vorgaben zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)

Das BBiG begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Ausbildungsverhältnisses. Es ist systematisch von hochschulischer oder öffentlich-rechtlicher Berufsbildung abzugrenzen.

In der Praxis bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) den rechtlichen Referenzrahmen für Ausbildungsverhältnisse im dualen System.