Betriebsratssitzung - Zeitpunkt

In Kürze

Betriebsratssitzungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Der genaue Zeitpunkt wird vom Betriebsratsvorsitzenden festgelegt – der Arbeitgeber hat dabei kein Mitspracherecht.

Definition

Nach § 30 BetrVG sollen Betriebsratssitzungen in der Regel während der regulären Arbeitszeit stattfinden. So wird sichergestellt, dass möglichst alle Mitglieder teilnehmen können und niemand seine Freizeit für gesetzliche Aufgaben opfern muss.

Ausnahmen sind nur in besonderen Betriebssituationen zulässig – etwa im Schichtbetrieb, wenn Mitglieder in verschiedenen Schichten arbeiten. Auch dringende betriebliche Gründe können eine Verschiebung rechtfertigen, sofern keine Fristen versäumt werden.

Häufigkeit und Dauer der Sitzungen bestimmt der Betriebsrat selbst. Empfohlen wird ein wöchentlicher Rhythmus, da viele Mitbestimmungsrechte an Wochenfristen gebunden sind. Der Arbeitgeber kann weder Dauer noch Häufigkeit vorschreiben.

Feste Sitzungstermine sind sinnvoll: Sie helfen sowohl dem Betriebsrat als auch dem Arbeitgeber, sich langfristig darauf einzustellen. Die Termine können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats festgehalten werden. Der Arbeitgeber darf jedoch keinen bestimmten Sitzungstag verlangen.

Mitteilung an den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss über den Sitzungstermin informiert werden. Bei regelmäßigen, bekannten Terminen entfällt diese Pflicht. Die Tagesordnung muss dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitgeteilt werden – es sei denn, er soll an der Sitzung beteiligt werden.

Streitigkeiten über den Sitzungszeitpunkt entscheidet das zuständige Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. In dringenden Fällen ist auch eine einstweilige Verfügung möglich.