Betriebsratswahlen

In Kürze

Betriebsratswahlen regeln die demokratische Wahl der betrieblichen Interessenvertretung durch Arbeitnehmer. Sie erfolgen nach gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und Verfahren.

Definition

Betriebsratswahlen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur demokratischen Bestellung eines Betriebsrats im Betrieb. Sie bezeichnen das gesetzlich geregelte Wahlverfahren zur Bestimmung der Mitglieder der betrieblichen Arbeitnehmervertretung.

Betriebsratswahlen liegen vor, wenn wahlberechtigte Arbeitnehmer in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe Betriebsratsmitglieder bestimmen.

Voraussetzung ist ein Betrieb mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern und mindestens drei wählbaren Personen. Wahlberechtigung und Wählbarkeit bestimmen sich nach persönlichen und betrieblichen Kriterien sowie Mindestzugehörigkeitszeiten.

Die Durchführung erfolgt unter Leitung eines Wahlvorstands nach verbindlichen formellen Vorgaben. Regelmäßige Betriebsratswahlen finden in einem bundesweit festgelegten Wahlzeitraum mit vierjährigem Turnus statt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • §§ 7 bis 20 BetrVG

Ein Anspruch auf Einflussnahme des Arbeitgebers auf Ablauf oder Ergebnis besteht nicht.

Abzugrenzen sind Betriebsratswahlen von:

  • informellen Mitarbeiterbefragungen ohne Rechtswirkung

Sie begründen die rechtliche Legitimation des Betriebsrats für Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.