In Kürze
Cloud Computing beschreibt die netzwerkbasierte Nutzung externer IT-Ressourcen im Unternehmen. Es ermöglicht flexible Bereitstellung digitaler Leistungen ohne lokale Infrastruktur.
Definition
Cloud Computing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung digitaler IT-Nutzungsformen in betrieblichen Arbeitszusammenhängen. Es beschreibt die Bereitstellung von Rechenleistung, Speicher und Anwendungen durch externe Anbieter.
Cloud Computing umfasst die ortsunabhängige Nutzung technischer Ressourcen ohne lokale Installation auf Endgeräten. Voraussetzung ist die bedarfsabhängige Bereitstellung und Nutzung über ein Netzwerk.
Die Nutzung erfolgt regelmäßig auf Grundlage vertraglich definierter Serviceleistungen mit variabler Skalierbarkeit. Die Abrechnung ist typischerweise nutzungsabhängig und ersetzt den dauerhaften Betrieb eigener Infrastruktur.
Der Einsatz setzt organisatorische Festlegungen zu Zugriffen, Verantwortlichkeiten und Datensicherheit voraus. Cloud Computing berührt arbeitsrechtliche Pflichten zu Organisation, Datenschutz und Zugriffsregelungen.
Gesetzliche Spezialregelungen zum Einsatz bestehen nicht, jedoch bleiben allgemeine arbeitsrechtliche Schutzvorgaben unberührt. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf bestimmte technische Ausgestaltung oder Leistungsqualität.
Abzugrenzen ist Cloud Computing von:
- klassischer lokaler IT-Infrastruktur mit unternehmenseigenen Servern
- IT-Nutzung ohne externe Dienstleister
In der Praxis beeinflusst dieses Modell Arbeitsorganisation, mobile Arbeit und Zugriffsmöglichkeiten auf betriebliche Daten.