Compliance

Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Grundsätze im Unternehmen. Ziel ist es, Fehlverhalten, Haftungsrisiken und Imageschäden zu vermeiden.

In Kürze

Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Grundsätze im Unternehmen. Ziel ist es, Fehlverhalten, Haftungsrisiken und Imageschäden zu vermeiden.

Definition

Der Begriff Compliance stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Regelüberwachung" oder „Regeleinhaltung". Er beschreibt die Gesamtheit organisatorischer Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sicherstellt, dass alle Beteiligten gesetzliche Vorgaben, regulatorische Anforderungen sowie verbindliche interne Richtlinien einhalten.

Compliance umfasst nicht nur die bloße Gesetzesbefolgung, sondern auch die Ausrichtung des unternehmerischen Handelns an gesellschaftlichen Wert- und Moralvorstellungen. Sie ist heute ein fester Bestandteil moderner Unternehmensführung und häufig im Unternehmensleitbild verankert.

Wesentliche Ziele von Compliance sind:

  • Rechtliche Risiken und Haftungsfälle vermeiden
  • Schadensersatzklagen und Strafzahlungen verhindern
  • Das Unternehmensimage schützen
  • Fehlverhalten durch Unwissenheit oder Fahrlässigkeit einschränken
  • Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Betrieb steigern

Die Unternehmensleitung — also Vorstand oder Geschäftsführung — ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Regeleinhaltung zu veranlassen. Wird ihr ein Verstoß gegen diese Pflicht nachgewiesen, kann sie persönlich haftbar gemacht werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Compliance-Systems besteht jedoch nur in einzelnen spezialgesetzlichen Konstellationen.

Ein wirksames Compliance-System besteht typischerweise aus vier Bausteinen:

  • Risikoidentifikation: Rechtliche Risiken im Unternehmen erkennen und bewerten
  • Internes Kontrollsystem: Kontrollverfahren entwickeln und einen unabhängigen Compliance-Beauftragten berufen
  • Kommunikationssystem: Meldesystem für Regelverstöße, Kontakt zu Behörden und Beschwerdemanagement einrichten
  • Schulung und Information: Mitarbeiter regelmäßig fortbilden und interne Richtlinien weiterentwickeln

Größere Unternehmen richten eigene Compliance-Abteilungen ein. Der zuständige Compliance-Beauftragte arbeitet unabhängig von betrieblichen Hierarchien und ist direkt der Unternehmensleitung unterstellt. Die Ausgestaltung des gesamten Systems erfolgt unter Beachtung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften und betrieblicher Mitbestimmungsrechte.

Ein wichtiger Teilbereich ist das sogenannte Whistleblowing: Mitarbeiter, die auf Missstände im Unternehmen hinweisen, sollen dies ohne Angst vor Nachteilen tun können. Der Compliance-Beauftragte sorgt dafür, dass solche Meldungen sicher und ohne Sanktionen für den Hinweisgeber möglich sind.

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