Courtage

In Kürze

Courtage bezeichnet eine erfolgsabhängige Vergütung für eine Vermittlungsleistung. Sie wird regelmäßig prozentual vom vermittelten Geschäftswert berechnet.

Definition

Courtage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine erfolgsabhängige Vergütung bei Vermittlung oder Nachweis eines Vertragsabschlusses. Die Zahlung ist an das Zustandekommen eines vermittelten Hauptgeschäfts geknüpft.

Courtage liegt vor, wenn eine selbstständige Vermittlungstätigkeit kausal für den Vertragsabschluss geworden ist. Die Vergütung wird regelmäßig als prozentualer Anteil am wirtschaftlichen Wert des Geschäfts bestimmt.

Anspruchsgrundlage ist insbesondere:

  • § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Courtage setzt objektiv eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung sowie den Eintritt des vereinbarten Erfolgs voraus.

Eine Zahlungspflicht entsteht unabhängig davon, wer wirtschaftlich vom Geschäft besonders profitiert. Courtage ist nicht geschuldet, wenn der Erfolg ohne zurechenbare Vermittlungsleistung eingetreten ist.

Sie begründet keine Verpflichtung zur dauerhaften Tätigkeit oder exklusiven Interessenwahrnehmung.

Abzugrenzen ist der Begriff von:

  • laufenden Vergütungen für abhängige Beschäftigung ohne Erfolgsbezug

In der Praxis findet Courtage Anwendung bei Immobilien-, Finanz- und Versicherungsvermittlungen sowie vergleichbaren Geschäftsmodellen.