Corporate Governance

In Kürze

Corporate Governance bezeichnet alle Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen verantwortungsvoll geführt und überwacht wird. Ziel ist eine transparente, langfristig ausgerichtete Unternehmensführung zum Wohl aller Beteiligten.

Definition

Der Begriff stammt aus dem Englischen und lässt sich am besten mit verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle übersetzen. Corporate Governance legt den Rahmen fest, wie ein Unternehmen in sein wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld eingebunden ist — und unterscheidet sich damit von der reinen inneren Organisation eines Unternehmens.

Die Regeln der Corporate Governance werden vom Gesetzgeber, den Unternehmenseigentümern oder den Aufsichtsgremien aufgestellt. Unternehmensleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter setzen diese Regeln dann im Arbeitsalltag um. Sie können in Gesetzen, einem Kodex, einem Unternehmensleitbild oder durch betriebliche Übung verankert sein.

Merkmale guter Corporate Governance sind unter anderem:

  • Funktionierende und stabile Unternehmensleitung
  • Transparente Kommunikation auf allen Ebenen
  • Risikobewusster Umgang mit Geschäftsabläufen
  • Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien (Compliance)
  • Langfristige Ausrichtung aller Unternehmensentscheidungen
  • Sicherung des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze

In Deutschland sind die Grundsätze im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) festgehalten. Dieser wurde 2002 von einer Regierungskommission des Bundesministeriums der Justiz entwickelt und wird jährlich überprüft. Er richtet sich vor allem an börsennotierte Unternehmen und soll das Vertrauen in die deutsche Unternehmensführung stärken.

Ergänzend zum Kodex gelten gesetzliche Regelungen, darunter:

  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
  • Gesetz zur Transparenz und Publizität (TransPuG)
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
  • Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG)

Auch für Familienunternehmen gelten Corporate-Governance-Grundsätze — mit besonderen Schwerpunkten wie der Regelung der Unternehmensnachfolge und dem Schutz vor einem existenzbedrohenden Ausstieg von Familieneigentümern.