In Kürze
Corporate Governance bezeichnet alle Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen verantwortungsvoll geführt und überwacht wird. Ziel ist eine transparente, langfristig ausgerichtete Unternehmensführung zum Wohl aller Beteiligten.
Definition
Der Begriff stammt aus dem Englischen und lässt sich am besten mit verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle übersetzen. Corporate Governance legt den Ordnungsrahmen fest, wie ein Unternehmen in sein wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld eingebunden ist — und unterscheidet sich damit von der reinen inneren Organisation eines Unternehmens.
Corporate Governance umfasst Regeln, Verfahren und organisatorische Strukturen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie liegt vor, wenn Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Kontrollmechanismen verbindlich festgelegt sind. Die Regeln werden vom Gesetzgeber, den Unternehmenseigentümern oder den Aufsichtsgremien aufgestellt und können in Gesetzen, einem Kodex, einem Unternehmensleitbild oder durch betriebliche Übung verankert sein.
Merkmale guter Corporate Governance sind unter anderem:
- Funktionierende und stabile Unternehmensleitung
- Transparente Kommunikation auf allen Ebenen
- Risikobewusster Umgang mit Geschäftsabläufen
- Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien (Compliance)
- Langfristige Ausrichtung aller Unternehmensentscheidungen
- Sicherung des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze
In Deutschland sind die Grundsätze im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) festgehalten. Dieser wurde 2002 von einer Regierungskommission des Bundesministeriums der Justiz entwickelt und wird jährlich überprüft. Er richtet sich vor allem an börsennotierte Unternehmen und soll das Vertrauen in die deutsche Unternehmensführung stärken. Eine gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Anwendung besteht außerhalb kodexgebundener Unternehmen nicht.
Ergänzend zum Kodex gelten gesetzliche Regelungen, darunter:
- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
- Gesetz zur Transparenz und Publizität (TransPuG)
- Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
- Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG)
Auch für Familienunternehmen gelten Corporate-Governance-Grundsätze — mit besonderen Schwerpunkten wie der Regelung der Unternehmensnachfolge und dem Schutz vor einem existenzbedrohenden Ausstieg von Familieneigentümern.
Corporate Governance begründet keinen individuellen Anspruch von Beschäftigten auf bestimmte Führungsentscheidungen. Sie ist vom operativen Management ohne strukturierte Kontroll- und Überwachungsmechanismen abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst sie jedoch die Ausgestaltung von Compliance, Mitbestimmung und Führungsverantwortung im Unternehmen.