Eigenkapital

In Kürze

Eigenkapital ist das Kapital, das Eigentümer selbst in ihr Unternehmen einbringen oder als Gewinn darin belassen. Es zeigt, wie viel vom Vermögen des Unternehmens den Eigentümern gehört – nach Abzug aller Schulden.

Definition

Eigenkapital entsteht, wenn Eigentümer dem Unternehmen eigene Finanzmittel zur Verfügung stellen oder erwirtschaftete Gewinne nicht entnehmen, sondern im Unternehmen belassen. Es wird auch als Reinvermögen oder – im Steuerrecht – als Betriebsvermögen bezeichnet.

In der Bilanz ergibt sich das Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Passivseite). Ist das Vermögen größer als die Schulden, ist das Eigenkapital positiv und wird auf der Passivseite ausgewiesen. Ist es negativ – also überwiegen die Schulden – spricht man von Überschuldung. Bei Kapitalgesellschaften heißt dieser negative Saldo „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (§ 268 Abs. 3 HGB).

Zum Eigenkapital zählen auch im Unternehmen gebildete Rücklagen – nicht jedoch Rückstellungen. Eigenkapital ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kreditgeber einem Unternehmen überhaupt Fremdkapital gewähren.

Je nach Unternehmensform ist das Eigenkapital unterschiedlich aufgebaut:

  • Einzelunternehmen: Ein variables Kapitalkonto, das Einlagen, Entnahmen und Gewinne oder Verluste enthält.
  • Personengesellschaften: Für jeden Gesellschafter eigene Kapitalkonten, teils fest, teils variabel.
  • Kapitalgesellschaften: Gliederung nach § 266 HGB in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Das Eigenkapital verändert sich im Laufe eines Geschäftsjahres durch Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen. Am Jahresende wird der Erfolg des Unternehmens ermittelt und auf das Eigenkapitalkonto übertragen.