Entgelttransparenz - Bericht zur Entgeltgleichheit

In Kürze

Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten müssen regelmäßig einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit veröffentlichen. Grundlage ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).

Definition

Der Bericht zur Entgeltgleichheit ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das große Unternehmen über ihre Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur gleichen Bezahlung informieren müssen. Die Pflicht ergibt sich aus § 21 EntgTranspG in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum Lagebericht.

In den Bericht gehören folgende Angaben:

  • Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkung
  • Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern
  • Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Zahlen zur Gesamtbelegschaft sowie zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten; ab dem zweiten Bericht auch Angaben zur Veränderung der Belegschaft gegenüber dem Vorjahr

Hat ein Arbeitgeber keine Maßnahmen ergriffen, muss er das im Bericht begründen. Der Betriebsrat kann diese Begründung bei Streitigkeiten rund um die Vergütungsgleichheit heranziehen.

Für die Häufigkeit der Berichtspflicht gilt: Tarifgebundene oder tarifanwendende Arbeitgeber müssen alle fünf Jahre berichten, alle anderen alle drei Jahre.

Der Bericht wird als Anlage zum Lagebericht nach § 299 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wer den Bericht nicht oder fehlerhaft erstellt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.