Entgelttransparenz - Betriebliche Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit

In Kürze

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) fordert größere Arbeitgeber auf, die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen regelmäßig zu überprüfen. Dieses Prüfverfahren soll Benachteiligungen beim Gehalt aufdecken und beseitigen.

Definition

Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sind nach dem EntgTranspG aufgefordert, die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb regelmäßig zu überprüfen und darüber einen Bericht zu erstellen. Die betriebliche Interessenvertretung — also der Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung — ist dabei zu beteiligen.

Das Prüfverfahren besteht laut § 18 EntgTranspG aus drei Schritten:

  • Bestandsaufnahme: Erfassung der bestehenden Entgeltregelungen im Betrieb
  • Analyse: Prüfung, ob Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleich bezahlt werden
  • Ergebnisbericht: Dokumentation und Weitergabe der Ergebnisse an die Belegschaft

Wichtig: Die Durchführung eines solchen Prüfverfahrens ist gesetzlich keine Pflicht, sondern eine Aufforderung. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber daher nicht dazu zwingen — er kann jedoch sein Initiativrecht nutzen, um das Thema anzustoßen.

Werden Benachteiligungen festgestellt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu beseitigen. Welche Maßnahmen das konkret sind, legt das Gesetz nicht fest. Ergreift der Arbeitgeber Maßnahmen, kann der Betriebsrat deren Eignung prüfen und gegebenenfalls das Arbeitsgericht einschalten.

Die Ergebnisse des Prüfverfahrens müssen zwingend an die gesamte Belegschaft kommuniziert werden — zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsversammlung. Gehört das Unternehmen zu einem Konzern, kann das Prüfverfahren zentral für alle beherrschten Unternehmen durchgeführt werden.