Europäischer Betriebsrat

In Kürze

Europäischer Betriebsrat bezeichnet eine grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung in international tätigen Unternehmen. Er dient der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene.

Definition

Der Europäische Betriebsrat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein gesetzlich vorgesehenes Gremium. Es dient der transnationalen Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern.

Der Europäische Betriebsrat ist in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit unionsweiter Struktur verortet. Voraussetzung ist eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Der Europäische Betriebsrat wird entweder durch Vereinbarung mit der zentralen Leitung oder kraft Gesetzes errichtet. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf Angelegenheiten mit grenzüberschreitender Bedeutung.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG), insbesondere § 1 EBRG.

Der Europäische Betriebsrat besitzt ausschließlich Unterrichtungs- und Anhörungsrechte ohne erzwingbare Mitbestimmung. Eine unmittelbare Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen ist rechtlich nicht vorgesehen.

Abzugrenzen ist er vom nationalen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

In der Praxis dient der Europäische Betriebsrat dem strukturierten Informationsaustausch zwischen zentraler Leitung und Arbeitnehmervertretungen.