In Kürze
Europäische Zentralbank bezeichnet die gemeinsame Zentralbank der Staaten mit Euro-Währung. Sie verantwortet die einheitliche Geldpolitik.
Definition
Der Begriff Europäische Zentralbank ist unionsrechtlich und bezeichnet das unabhängige Organ der Europäischen Union zur Durchführung der Geldpolitik im Euroraum.
Die Europäische Zentralbank ist für die Sicherung der Preisstabilität als vorrangiges Ziel zuständig.
Voraussetzung ist die Teilnahme eines Mitgliedstaats an der gemeinsamen Währungsunion mit dem Euro.
Sie handelt als Kerninstitution des Eurosystems gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken.
Die Europäische Zentralbank verfügt über ausschließliche Zuständigkeiten für geldpolitische Maßnahmen und Banknotenausgabe.
Ihre Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Art. 127 AEUV
- Art. 282 AEUV
Weisungen von Unionsorganen oder nationalen Regierungen sind rechtlich ausgeschlossen.
Die Europäische Zentralbank begründet keine fiskalpolitische Verantwortung für Haushalte der Mitgliedstaaten.
Abzugrenzen ist sie von:
- nationalen Zentralbanken außerhalb des Eurosystems
In der Praxis steuert die Europäische Zentralbank Zinsen, Liquidität und geldpolitische Rahmenbedingungen im Euroraum.