Entgelttransparenzgesetz

In Kürze

Das Entgelttransparenzgesetz fördert gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit. Es schafft Informations- und Berichtspflichten zur Offenlegung von Entgeltstrukturen.

Definition

Das Entgelttransparenzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es regelt Maßnahmen zur Durchsetzung des Gebots gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.

Das Gesetz findet Anwendung, wenn gesetzlich geregelte Auskunfts-, Prüf- oder Berichtspflichten zur Entgeltfindung bestehen.

Voraussetzung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einem Betrieb mit gesetzlich festgelegten Mindestbeschäftigtenzahlen.

Weiter erforderlich ist, dass Entgeltregelungen oder Entgeltbestandteile nach objektiven Kriterien überprüfbar sind.

Das Gesetz begründet insbesondere einen individuellen Auskunftsanspruch zu Vergleichsentgelten und Entgeltkriterien.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
  • § 1 EntgTranspG
  • § 10 EntgTranspG

Das Entgelttransparenzgesetz begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf automatische Entgeltanpassung.

Abzugrenzen ist es vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, da es spezifische Transparenzinstrumente normiert.

In der arbeitsrechtlichen Praxis dient das Entgelttransparenzgesetz der Aufdeckung und Beseitigung geschlechtsbezogener Entgeltunterschiede.