In Kürze
Der Einkommensteuertarif bestimmt die Höhe der Einkommensteuer anhand des zu versteuernden Einkommens. Er ordnet jedem Einkommensbetrag einen rechnerischen Steuerbetrag zu.
Definition
Der Einkommensteuertarif ist ein steuerrechtliches Instrument zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.
Er bestimmt anhand des zu versteuernden Einkommens den anzuwendenden Steuersatz und den daraus resultierenden Steuerbetrag.
Ein Einkommensteuertarif liegt vor, wenn das Einkommen nach festen Tarifzonen progressiv oder proportional belastet wird.
Die Anwendung setzt voraus, dass das zu versteuernde Einkommen kalenderjährlich festgestellt ist.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) mit Grundtabelle und Splittingtabelle
Der Einkommensteuertarif begründet keinen eigenständigen Steueranspruch ohne vorherige Einkommensfeststellung.
Abzugrenzen ist der Einkommensteuertarif von:
- dem Lohnsteuertarif als Vorauszahlungsmechanismus des Arbeitgebers
Der Einkommensteuertarif ist für die steuerliche Veranlagung natürlicher Personen maßgeblich.