Einmalzahlung

In Kürze

Eine Einmalzahlung ist ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel eine Sonderzahlung. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gelten dabei besondere Regeln.

Definition

Als Einmalzahlung bezeichnet man Lohn- oder Gehaltsbestandteile, die nicht regelmäßig monatlich ausgezahlt werden, sondern nur einmalig — etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen.

Für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung gilt eine Sonderregelung: Überschreitet die Einmalzahlung im Monat der Auszahlung die Beitragsbemessungsgrenze, wird geprüft, wie viel des Jahresverdienstes bisher bereits beitragspflichtig war. Nur der verbleibende Spielraum bis zur anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze ist dann beitragspflichtig.

Bei der Berechnung sind mehrere Schritte zu beachten:

  • Art der Zahlung: Handelt es sich tatsächlich um eine Einmalzahlung?
  • Zuordnung: Welchem Abrechnungszeitraum wird die Zahlung zugeordnet?
  • Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze: Wie hoch ist der noch verfügbare beitragspflichtige Betrag im laufenden Jahr?
  • Bisheriges beitragspflichtiges Entgelt: Wie viel Entgelt wurde im Jahr bereits verbeitragt?
  • Differenzberechnung: Nur der Unterschiedsbetrag zwischen der anteiligen Jahresgrenze und dem bisher verbeitragte Entgelt ist beitragspflichtig.

Einmalzahlungen können sich auch auf Sozialleistungen auswirken — etwa auf die Berechnung von Krankengeld — und müssen zudem gesondert gemeldet werden.