In Kürze
Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in die USA entsandt wird, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen in der deutschen Sozialversicherung versichert. Grundlage ist das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen.
Definition
Eine Entsendebeschäftigung in die USA liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber für eine befristete Zeit in die USA geschickt wird, um dort eine Aufgabe zu erfüllen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst dabei nicht nur die 50 Bundesstaaten, sondern auch den Distrikt Columbia sowie US-Territorien wie Puerto Rico, die Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa und die Nördlichen Marianen.
Damit eine Entsendung anerkannt wird, muss die Beschäftigung im Ausland zeitlich begrenzt sein. Diese Begrenzung muss sich entweder aus der Art der Aufgabe ergeben (z. B. Errichtung eines Bauwerks) oder vertraglich im Voraus festgelegt sein. Verlängerungen, die sich automatisch wiederholen (sogenannte Kettenentsendungen), sowie zeitlich unbegrenzte Auslandsbeschäftigungen gelten nicht als Entsendung. Das deutsch-amerikanische Abkommen selbst sieht keine feste Höchstdauer vor.
Für Personen, die während ihrer Tätigkeit in den USA weiterhin der deutschen Rentenversicherung unterliegen, gilt gleichzeitig: Die amerikanische Krankenversicherungspflicht (Medicare Part A) findet auf sie keine Anwendung. Dies ist im Schlussprotokoll zum deutsch-amerikanischen Abkommen ausdrücklich geregelt.
- Schlussprotokoll zum deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen, Ziffer 5 Buchst. e) – regelt den Ausschluss der amerikanischen Krankenversicherungspflicht (Medicare Part A) bei fortbestehender deutscher Rentenversicherungspflicht