Ertrag

In Kürze

Ein Ertrag ist der in Geld bewertete Wertzugang eines Unternehmens in einer bestimmten Zeitperiode. Erträge erhöhen das Vermögen des Unternehmens und stehen dem Aufwand gegenüber.

Definition

Der Erfolg eines Unternehmens ergibt sich aus der Differenz zwischen Ertrag und Aufwand. Als Ertrag gilt die in Geld bewertete Gütermenge, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum — meist einem Geschäftsjahr — produziert hat. Erträge führen in der Regel zu einer Erhöhung des Geld- oder Sachvermögens.

Ertrag und Umsatz sind nicht dasselbe: Nicht alles, was produziert wird, wird auch sofort verkauft. Umgekehrt können Produkte aus früheren Perioden erst jetzt verkauft werden. Erträge dürfen nach dem Realisierungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) erst dann erfasst werden, wenn sie tatsächlich realisiert sind.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Erträgen:

  • Zweckerträge (Betriebserträge): Regelmäßige Erträge aus dem eigentlichen Unternehmenszweck, z. B. aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
  • Neutrale Erträge: Erträge, die nichts mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit zu tun haben. Dazu zählen betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Erträge.

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Erträge und Aufwendungen einander gegenübergestellt. Das Handelsrecht schreibt in § 275 HGB vor, wie Erträge gegliedert werden — etwa in Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und Finanzerträge.

Zu den typischen Ertragsquellen gehören Umsatzerlöse, Erträge aus Beteiligungen, erhaltene Zinsen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen oder der Auflösung von Rückstellungen.