Flexirente

In Kürze

Die Flexirente ermöglicht es Altersrentnern, neben dem Rentenbezug flexibel weiterzuarbeiten. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Definition

Das sogenannte Flexirentengesetz soll den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Altersrentner können demnach weiterarbeiten, ohne dass ihr Verdienst automatisch die Rente kürzt.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente befürchten zu müssen. Das gilt ebenso ab Erreichen der regulären Altersgrenze.

Rentenversicherungspflicht vor der Regelaltersgrenze: Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Altersrentner beschäftigt ist, bleibt grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Nur geringfügig Beschäftigte können sich auf Antrag davon befreien lassen. Die gezahlten Beiträge steigern die spätere Rente.

Rentenversicherung nach der Regelaltersgrenze: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind beschäftigte Altersvollrentner automatisch rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiterhin seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Wer möchte, kann gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und so weiterhin Beiträge einzahlen — das erhöht die Rente zusätzlich.

Wichtig zum Verzicht: Die Verzichtserklärung muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden, gilt nur für die Zukunft und ist für die gesamte Dauer der Beschäftigung bindend. Sie wird zu den Entgeltunterlagen genommen.

Rentensteigerung durch Weiterbeschäftigung: Zusätzliche Rentenanwartschaften, die durch Pflichtbeiträge während des Rentenbezugs entstehen, erhöhen die Altersrente — vor der Regelaltersgrenze ab dem Folgemonat des Erreichens dieser Grenze, danach jeweils zum 1. Juli des Folgejahres.

Gesetzliche Grundlagen sind unter anderem:

  • § 5 Abs. 4 SGB VI – Rentenversicherungsfreiheit für Altersvollrentner
  • 8. SGB IV-Änderungsgesetz – Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ab 2023