Fremdkapital

In Kürze

Fremdkapital sind Geldmittel, die ein Unternehmen von außen — zum Beispiel von Banken oder Lieferanten — geliehen bekommt. Es muss zurückgezahlt werden und ist vom Eigenkapital klar zu trennen.

Definition

Im Gegensatz zum Eigenkapital stammt das Fremdkapital nicht vom Unternehmer selbst, sondern von Dritten. Typische Fremdkapitalgeber sind Kreditinstitute, Lieferanten oder andere Gläubiger. Sie sind am Unternehmen nicht beteiligt, haben aber einen Anspruch auf Rückzahlung und auf Zinsen.

Je nach Laufzeit unterscheidet man drei Arten:

  • Langfristiges Fremdkapital (länger als 5 Jahre, z. B. Darlehen, Hypotheken)
  • Mittelfristiges Fremdkapital (1 bis 5 Jahre, z. B. Betriebsmittelkredite, Maschinenfinanzierung)
  • Kurzfristiges Fremdkapital (weniger als 1 Jahr, z. B. Kontokorrentkredite, Lieferantenverbindlichkeiten)

In der Bilanz muss das Fremdkapital gesondert ausgewiesen werden. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt § 247 Abs. 1 HGB, der eine ausreichende Aufgliederung verlangt. Kapitalgesellschaften folgen der detaillierteren Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 3 HGB.

Danach gliedert sich das Fremdkapital bei Kapitalgesellschaften in folgende Hauptposten:

  • Rückstellungen (z. B. für Pensionen, Steuern, sonstige Verpflichtungen)
  • Verbindlichkeiten (z. B. gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, aus Anleihen)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Eine wichtige Kennzahl ist die Fremdkapitalquote. Sie zeigt, wie groß der Anteil des Fremdkapitals am gesamten Kapital des Unternehmens ist. Die Formel lautet: Fremdkapital geteilt durch Gesamtkapital, multipliziert mit 100. Je höher die Quote, desto stärker ist das Unternehmen auf geliehene Mittel angewiesen.