In Kürze
Führungszeugnis ist eine amtliche Auskunft über bestimmte strafrechtliche Eintragungen. Es dient der formellen Beurteilung von Zuverlässigkeit im beruflichen Kontext.
Definition
Das Führungszeugnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur amtlichen Auskunft über strafrechtliche Eintragungen einer Person. Es erfasst ausgewählte, nicht getilgte Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister in standardisierter Form.
Ein Führungszeugnis liegt vor, wenn eine registerführende Behörde die enthaltenen Daten nach gesetzlichen Auswahlregeln zusammenstellt.
Rechtsgrundlage sind das Bundeszentralregistergesetz (BZRG), insbesondere:
- § 30 BZRG
- § 32 BZRG
Das Führungszeugnis begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses allein.
Es ist von internen Personalakten zu unterscheiden, die arbeitsbezogene Bewertungen ohne Registerbezug enthalten.
In der Praxis wird das Führungszeugnis vor allem bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Tätigkeiten verlangt.