In Kürze
Ein Geldautomat ermöglicht die bargeldlose Auszahlung von Bargeld über ein Zahlungskonto. Er wird von Kreditinstituten betrieben und standardisiert genutzt.
Definition
Ein Geldautomat ist ein bank- und zahlungsverkehrsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine technische Anlage zur automatisierten Bargeldausgabe zulasten eines Zahlungskontos.
Der Geldautomat ermöglicht Kontoinhabern die Abhebung von Bargeld mittels Zahlungskarte und persönlicher Authentifizierung.
Ein Geldautomat liegt vor, wenn eine kontobezogene Verfügungsberechtigung elektronisch geprüft und eine Auszahlung ausgelöst wird.
Voraussetzung ist die Ausgabe einer gültigen Karte sowie einer persönlichen Identifikationsnummer durch ein Kreditinstitut.
Die Nutzung erfolgt im Rahmen eines zwischen Kunde und Institut bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrags.
Rechtsgrundlage ist der Zahlungsdienstevertrag nach Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Ein Geldautomat begründet keine Verpflichtung zur jederzeitigen Bargeldverfügbarkeit in bestimmter Höhe.
Abzugrenzen ist er von:
- Kassenauszahlungen am Schalter mit persönlicher Bedienung
In der Praxis dient der Geldautomat der flächendeckenden Versorgung von Bankkunden mit Bargeld.