Gemeinkosten

In Kürze

Gemeinkosten sind Kosten, die sich nicht direkt einem einzelnen Produkt oder Auftrag zuordnen lassen. Sie fallen im gesamten Betrieb an und müssen aufgeteilt werden.

Definition

In der Kostenrechnung unterscheidet man zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Einzelkosten lassen sich einem bestimmten Produkt oder Auftrag (dem sogenannten Kostenträger) direkt zurechnen. Gemeinkosten hingegen können einem einzelnen Kostenträger entweder gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zugeordnet werden.

Ein Beispiel: Gehälter lassen sich in der Regel keinem bestimmten Produkt direkt zuordnen — sie sind typische Gemeinkosten. Hilfsstoffe wären zwar technisch zuordenbar, aber der Aufwand dafür wäre betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll.

Gemeinkosten können fix (gleichbleibend), variabel (mengenabhängig) oder proportional sein. Die Gesamtheit aller Gemeinkosten eines Unternehmens wird als Gemeinkostenblock bezeichnet.

Dieser Block lässt sich in vier Hauptgruppen unterteilen:

  • Fertigungsgemeinkosten – z. B. Abschreibungen, Energiekosten, Gehälter, Mieten
  • Materialgemeinkosten – z. B. Hilfsstoffe, Materiallagerung, Materialkontrolle
  • Verwaltungsgemeinkosten – z. B. Büromaterial, Gehälter, Rechtskosten, Sozialaufwand
  • Vertriebsgemeinkosten – z. B. Fuhrpark, Gehälter, Provisionen, Verpackungen

Manche Gemeinkosten — etwa Mieten — fallen in mehreren Bereichen gleichzeitig an. Deshalb muss jedes Unternehmen die Zuordnung individuell festlegen. Eine korrekte und gleichbleibende Zuordnung ist wichtig, damit Entscheidungen auf einer verlässlichen Datenbasis getroffen werden können und Vergleiche über die Zeit möglich bleiben.