Genossenschaft

In Kürze

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Die Mitglieder sind gleichzeitig Nutzer, Miteigentümer und Kapitalgeber.

Definition

In einer Genossenschaft schließen sich natürliche und/oder juristische Personen zusammen, um gemeinsam unternehmerisch tätig zu sein. Das vorrangige Ziel ist die Förderung der eigenen Mitglieder. Grundprinzipien sind Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.

Man unterscheidet zwei Grundformen: Fördergenossenschaften sind Beschaffungs- und Verwertungsgemeinschaften, bei denen die Mitglieder als Abnehmer oder Lieferanten auftreten. Produktivgenossenschaften sind Zusammenschlüsse, bei denen die Mitglieder gemeinsam produzieren, die Geschäftsführung selbst übernehmen und Gewinn wie Verlust teilen.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Genossenschaftsgesetz (GenG) von 1889, zuletzt wesentlich überarbeitet im Jahr 2006. Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person und gilt nach § 17 GenG als Formkaufmann.

Für die Gründung und den Betrieb gelten folgende gesetzliche Mindestanforderungen:

  • § 4 GenG — mindestens drei Mitglieder erforderlich
  • § 6 GenG — Satzung mit vorgeschriebenem Mindestinhalt
  • § 24 GenG — in der Regel mindestens zwei Vorstandsmitglieder
  • § 36 GenG — mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder
  • § 54 GenG — Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband

Die Haftung kann auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt werden, sodass Mitglieder grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Die Satzung kann jedoch eine Nachschusspflicht im Insolvenzfall vorsehen. Wichtig: Die Haftung der Mitglieder besteht nur gegenüber der Genossenschaft selbst, nicht gegenüber deren Gläubigern.

Mitglieder haben das Recht, Förderleistungen zu nutzen, in der Generalversammlung abzustimmen und an Wahlen der Organe teilzunehmen. Zu ihren Pflichten gehören die Beachtung der Satzung, die Einzahlung von Geschäftsanteilen sowie die satzungsgemäße Haftungsbeteiligung.