In Kürze
Der Gewinnvortrag ist der Teil des Jahresgewinns einer Kapitalgesellschaft, der weder in Rücklagen eingestellt noch an die Gesellschafter ausgeschüttet wurde. Er erscheint als eigener Posten im Eigenkapital der Bilanz.
Definition
Der Gewinnvortrag kommt ausschließlich beim Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften vor — also zum Beispiel bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften gibt es diesen Posten nicht.
Er entsteht, weil Kapitalgesellschaften ihren Jahresgewinn nicht einfach mit dem Kapital verrechnen dürfen. Stattdessen muss der verbleibende Gewinn als gesonderter Posten auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen werden.
Über die Verwendung des Gewinns entscheiden die zuständigen Organe der Gesellschaft: bei der GmbH die Gesellschafterversammlung, bei der Aktiengesellschaft die Hauptversammlung. Dieser Beschluss erfolgt, nachdem der Bilanzgewinn festgestellt wurde.