In Kürze
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz – also auf Grund und Boden sowie darauf errichtete Gebäude. Sie wird von den Gemeinden erhoben und trifft grundsätzlich jeden Eigentümer eines Grundstücks.
Definition
Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern und hat den Charakter einer Substanzsteuer. Das bedeutet: Es wird der Besitz selbst besteuert – unabhängig davon, wie leistungsfähig der Eigentümer ist oder ob Schulden auf dem Grundstück lasten.
Besteuert werden landwirtschaftliche, gewerbliche und Wohngrundstücke. Zum Grundbesitz zählen nicht nur Grund und Boden, sondern auch alle darauf errichteten Bauten.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
- Einheitswert: Das Finanzamt ermittelt den Wert des Grundstücks.
- Steuermessbetrag: Einheitswert multipliziert mit einer gesetzlichen Messzahl ergibt den Steuermessbetrag.
- Hebesatz: Die Gemeinde legt einen Hebesatz fest und multipliziert ihn mit dem Steuermessbetrag – das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Die Grundsteuer ist in zwei Arten unterteilt: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke. Den Grundsteuerbescheid stellt die Gemeinde aus.
Steuerschuldner ist immer der Eigentümer des Grundbesitzes – sofern keine Befreiung gilt.
Von der Grundsteuer befreit sind laut § 3 GrStG unter anderem:
- Öffentliche Körperschaften, die den Grundbesitz für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch nutzen
- Gemeinnützige oder mildtätige Organisationen, die den Grundbesitz für entsprechende Zwecke einsetzen
- Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie jüdische Kultusgemeinden, soweit der Grundbesitz religiösen, wissenschaftlichen oder erzieherischen Zwecken dient