Hebesatz

In Kürze

Der Hebesatz bestimmt die Höhe kommunaler Steuern durch Anwendung auf einen festgestellten Steuermessbetrag. Er wird jährlich von Gemeinden einheitlich festgelegt.

Definition

Der Hebesatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechnerischen Festsetzung kommunaler Steuerlasten auf Basis gesetzlich ermittelter Messbeträge. Er bezeichnet einen prozentualen Vervielfältigungsfaktor, den Gemeinden zur Bestimmung der endgültigen Steuerhöhe anwenden.

Voraussetzung ist, dass ein Steuermessbetrag für Gewerbe- oder Grundsteuer verbindlich festgestellt ist. Der Hebesatz wird von der zuständigen Gemeinde für ein Rechnungsjahr einheitlich beschlossen und gilt gleichermaßen für alle steuerpflichtigen Betriebe oder Grundstücke im Gemeindegebiet.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 16 Absatz 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG) für die Gewerbesteuer

Eine individuelle Vereinbarung über den Hebesatz zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde ist ausgeschlossen. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte steuerliche Belastung oder Begünstigung.

Abzugrenzen ist der Hebesatz von der Steuermesszahl, die bundesrechtlich festgelegt wird.

In der Praxis steuert die Gemeinde über den Hebesatz die Höhe ihrer eigenen Steuererträge.