In Kürze
Hebammenhilfe umfasst die Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Gesetzlich Versicherte erhalten diese Leistungen kostenlos als Sachleistung ihrer Krankenkasse.
Definition
Hebammenhilfe ist eine gesetzliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die rechtliche Grundlage bildet § 134 SGB V. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hebammenleistungen vollständig — die Versicherte muss die Hebamme in der Regel nicht selbst bezahlen.
Die Vergütung der Hebammen sowie die Einzelheiten der Abrechnung sind in einem bundesweiten Vertrag geregelt, den die Krankenkassen gemeinsam mit den Berufsverbänden der Hebammen nach § 134a SGB V schließen. Freiberuflich tätige Hebammen können diesem Vertrag beitreten und dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Hebammen benötigen weder eine staatliche Zulassung noch eine Zulassung durch die Krankenkasse. Allerdings müssen sie dem Versorgungsvertrag beigetreten sein, um Leistungen gegenüber der Krankenkasse abrechnen zu können. Hebammen, die weder einem Berufsverband angehören noch dem Vertrag beigetreten sind, dürfen keine Kassenleistungen erbringen.
Eine direkte Abrechnung zwischen Hebamme und Versicherter ist nur in Ausnahmefällen möglich — etwa wenn die Versicherte bewusst eine weiter entfernte Hebamme wählt und dadurch höhere Wegekosten entstehen, oder wenn sie die Kassenleistung gar nicht in Anspruch genommen hat.
Ab dem 1. November 2025 gilt ein neuer Hebammenhilfevertrag. Dieser sieht eine grundlegend veränderte Vergütungssystematik vor: Leistungen werden künftig in Einheiten von je 5 Minuten abgerechnet. Die Stundenvergütung für freiberufliche Hebammen steigt dabei deutlich an. Ziel ist es, eine intensivere und individuellere Betreuung besser zu honorieren.
Wichtige gesetzliche Grundlagen
- § 134 SGB V — Anspruch auf Hebammenhilfe als Sachleistung der Krankenkasse
- § 134a SGB V — Versorgungsvertrag zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden
- Hebammengesetz (HebG) — Berufsbezeichnung und vorbehaltene Tätigkeiten