In Kürze
Die Holding bezeichnet eine hierarchische Unternehmensstruktur mit beherrschender Muttergesellschaft. Sie ordnet rechtlich selbständige Einheiten unter einheitlicher Leitung zusammen.
Definition
Holding ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Kontext unternehmensbezogener Organisationsstrukturen. Sie hat personalwirtschaftliche Relevanz im deutschen Konzernzusammenhang.
Eine Holding bezeichnet eine Muttergesellschaft, die rechtlich selbständige Tochtergesellschaften durch Beteiligungen dauerhaft und zentral beherrscht.
Eine Holding liegt vor, wenn Stimmrechtsmehrheiten oder vergleichbare Einflussmöglichkeiten strukturell konzernrechtlich festgelegt sind.
Begrifflich knüpft die Holding an den Konzernbegriff des Aktiengesetzes (AktG) an, systematisch zur Einordnung.
Die Holding begründet keinen eigenen Geschäftsbetrieb und keine unmittelbare Arbeitgeberstellung gegenüber Beschäftigten regelmäßig.
Abzugrenzen ist die Holding von der operativ tätigen Muttergesellschaft, die selbst eigenständig Leistungen am Markt erbringt.
In der Praxis beeinflusst die Struktur arbeitsrechtliche Zuständigkeiten, Mitbestimmung und konzernbezogene Personalentscheidungen innerhalb von Unternehmensgruppen.