In Kürze
Die Ich-AG war ein staatlicher Existenzgründungszuschuss für arbeitslose Personen, die sich selbstständig machen wollten. Seit dem 1. Januar 2006 wurde sie durch den Gründungszuschuss abgelöst.
Definition
Die Ich-AG bezeichnete den sogenannten Existenzgründungszuschuss, den die Bundesagentur für Arbeit früher an Arbeitslose zahlte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnahmen. Zusammen mit dem Überbrückungsgeld wurde dieses Förderinstrument zum 1. Januar 2006 abgeschafft.
An ihre Stelle trat der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Er richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen möchten. Empfänger von Bürgergeld sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem:
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Selbstständigkeit
- Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung durch eine fachkundige Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Kreditinstitut)
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit
Die Förderung läuft in zwei Phasen: In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer monatlich ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus eine Pauschale von 300 Euro zur Absicherung in der Sozialversicherung. Danach kann sich eine zweite Phase von bis zu neun weiteren Monaten anschließen, in der nur noch die 300-Euro-Pauschale gezahlt wird — sofern die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird.
Eine erneute Förderung ist möglich, wenn seit dem Ende der vorherigen Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind.