In Kürze
Innergemeinschaftliche Lieferung bezeichnet eine umsatzsteuerfreie Warenlieferung zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Bestimmungsland durch den Erwerber.
Definition
Die Innergemeinschaftliche Lieferung ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff zur Besteuerung grenzüberschreitender Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union. Sie beschreibt die Lieferung eines Gegenstands von einem Unternehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
Eine Innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn der Gegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Erforderlich ist, dass der Abnehmer Unternehmer oder eine juristische Person mit Erwerbsbesteuerung ist.
Zusätzlich muss der Abnehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates verwenden. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass Beförderung oder Versendung buchmäßig und belegmäßig nachgewiesen sind.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 4 Nummer 1b Umsatzsteuergesetz (UStG)
- § 6a UStG
Die Innergemeinschaftliche Lieferung ist beim Lieferanten steuerfrei, während der Erwerber Erwerbsumsatzsteuer schuldet. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Innergemeinschaftlichen Lieferung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Innergemeinschaftliche Lieferung von:
- sonstigen Leistungen, die gesonderten umsatzsteuerlichen Regeln unterliegen
Der Begriff ist praxisrelevant für Rechnungsstellung, Steuererklärung und zusammenfassende Meldungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.