Joint Venture

In Kürze

Ein Joint Venture ist ein gemeinsames Unternehmen, das von mindestens zwei selbstständigen Unternehmen gegründet wird, um ein Projekt oder Geschäft gemeinsam zu betreiben. Die Beteiligten teilen Kapital, Ressourcen, Chancen und Risiken.

Definition

Beim Equity Joint Venture gründen die beteiligten Unternehmen gemeinsam ein neues, eigenständiges Unternehmen. Jeder Partner bringt Kapital ein — die Höhe der Beteiligung bestimmt in der Regel auch den Anteil an der Entscheidungsbefugnis.

Beim Contractual Joint Venture wird dagegen kein neues Unternehmen gegründet. Die Zusammenarbeit wird stattdessen rein vertraglich geregelt, einschließlich der Aufteilung von Kosten, Risiken und Ergebnissen.

Neben Kapital bringen die Partner häufig auch Know-how, Patente oder Produktionsverfahren ein. Am wirtschaftlichen Ergebnis — Gewinn oder Verlust — sind sie entsprechend ihrer Kapitalanteile oder vertraglicher Vereinbarung beteiligt.

Joint Ventures sind oft grenzüberschreitend angelegt. In manchen Ländern, etwa China, ist ein Joint Venture mit einem inländischen Partner sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn ausländische Unternehmen dort tätig werden wollen.

Typische Gründe für ein Joint Venture sind unter anderem:

  • Erschließung neuer Märkte
  • Aufteilung von Kosten und unternehmerischem Risiko
  • Nutzung von Synergieeffekten und Ressourcen
  • Entwicklung neuer Technologien
  • Schnellere Reaktion auf die Globalisierung

Mögliche Nachteile sollten vor einer Gründung bedacht werden:

  • Hohe Gründungs- und Koordinationskosten
  • Einbußen bei Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit
  • Risiko der Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
  • Interkulturelle und rechtliche Herausforderungen bei internationalen Kooperationen