Kartell

In Kürze

Kartell bezeichnet einen koordinierten Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen zur Wettbewerbsbeschränkung. Der Begriff erfasst nur abgestimmtes Marktverhalten zwischen Unternehmen.

Definition

Kartell ist ein kartellrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen auf gleicher Marktstufe.

Ein Kartell zielt darauf ab, den Wettbewerb auf einem sachlich und räumlich relevanten Markt zu beschränken. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Unternehmen ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit teilweise koordinieren.

Die Abstimmung kann Preise, Mengen, Gebiete oder sonstige wettbewerbsrelevante Parameter betreffen. Für ein Kartell ist unerheblich, ob die Abstimmung ausdrücklich oder konkludent erfolgt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Artikel 101 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Ein Kartell ist grundsätzlich verboten und nichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Abzugrenzen ist das Kartell von:

  • einseitigen Marktverhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen ohne Abstimmung

In der Praxis bildet das Kartell den zentralen Anknüpfungspunkt der behördlichen und gerichtlichen Kartellkontrolle.