Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

In Kürze

Der Kontinuierlicher Verbesserungsprozess beschreibt ein dauerhaft angelegtes Vorgehen zur schrittweisen Optimierung betrieblicher Abläufe. Er ist auf wiederkehrende Analyse und Anpassung bestehender Prozesse ausgerichtet.

Definition

Der Kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Organisation und des Qualitätsmanagements. Er bezeichnet ein systematisches Verfahren zur fortlaufenden Verbesserung von Arbeitsprozessen, Leistungen und Ergebnissen.

Ein Kontinuierlicher Verbesserungsprozess liegt vor, wenn bestehende Prozesse regelmäßig überprüft, bewertet und anhand festgelegter Kriterien angepasst werden. Die Durchführung erfolgt typischerweise in wiederkehrenden Zyklen mit klar definierten Analyse-, Umsetzungs- und Kontrollschritten.

Der Prozess ist regelmäßig in innerbetrieblichen Regelungen, Managementsystemen oder Organisationsanweisungen verankert. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Kontinuierlicher Verbesserungsprozess besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Kontinuierlicher Verbesserungsprozess von:

  • einmaligen Optimierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen, die keine dauerhafte Überprüfung vorsehen

In der Praxis dient er der strukturierten Einbindung von Beschäftigten und Führungskräften in fortlaufende betriebliche Verbesserungen.