In Kürze
Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens. Sie dient der Finanzierung von Investitionen, der Verbesserung der Kreditwürdigkeit oder der Vorbereitung von Unternehmensveränderungen.
Definition
Bei einer Kapitalerhöhung erhöht ein Unternehmen — meist eine Kapitalgesellschaft wie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH — sein Eigenkapital. Der Umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Kapitalbedarf des Unternehmens.
Für Aktiengesellschaften regelt das Aktiengesetz verschiedene Formen der Kapitalerhöhung (§ 182 ff. AktG). Bestehenden Aktionären stehen dabei in der Regel sogenannte Bezugsrechte zu, damit sie ihren prozentualen Anteil an der Gesellschaft halten können.
Formen der Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften:
- Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen: Neue Aktien werden ausgegeben, um zusätzliches Grundkapital zu beschaffen.
- Genehmigte Kapitalerhöhung: Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, das Grundkapital innerhalb von bis zu fünf Jahren flexibel zu erhöhen.
- Bedingte Kapitalerhöhung: Neue Aktien werden an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa den Umtausch von Wandelanleihen, Fusionen oder die Ausgabe von Belegschaftsaktien. Sie ist auf maximal 50 Prozent des Grundkapitals begrenzt.
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Bestehende Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt; Aktionäre erhalten sogenannte Gratisaktien.
Bei einer GmbH kann das Stammkapital durch formelle Erhöhung einzelner Geschäftsanteile, durch Nachschüsse der Gesellschafter oder aus vorhandenen Gesellschaftsmitteln erhöht werden.
Auch Personengesellschaften können ihr Kapital erhöhen — entweder durch einbehaltene Gewinne (Selbstfinanzierung) oder durch zusätzliche Einlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter, wofür grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist.
Typische Gründe für eine Kapitalerhöhung sind der Wechsel der Rechtsform, die Ausweitung der Geschäftstätigkeit ohne neue Schulden sowie die Verbesserung der Bonität durch einen geringeren Verschuldungsgrad.