In Kürze
Krankheitsverhütung bezeichnet Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Krankheitsrisiken verringern und ein gesundheitsbewusstes Leben fördern sollen. Ziel ist es auch, gesundheitliche Ungleichheiten zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen abzubauen.
Definition
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei der Vorbeugung von Krankheiten zu unterstützen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in den §§ 20 bis 20d sowie § 22a, § 23 und § 24 SGB V.
Die Leistungen zur Krankheitsverhütung gliedern sich in drei Bereiche:
- Verhaltensbezogene Prävention: Zertifizierte Kurse und Angebote, die das persönliche Gesundheitsverhalten verbessern – etwa zu Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung. Eine ärztliche Empfehlung kann dabei berücksichtigt werden.
- Gesundheitsförderung in Lebenswelten: Maßnahmen in Kitas, Schulen, Gemeinden oder Pflegeeinrichtungen, die das Umfeld der Menschen gesünder gestalten.
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Angebote direkt im Betrieb, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu verringern.
Zu den übergeordneten Gesundheitszielen gehören unter anderem die Reduzierung von Tabak- und Alkoholkonsum, die Vorbeugung von Diabetes mellitus Typ 2 und Depressionen sowie die Förderung eines gesunden Aufwachsens und Älterwerdens.
Für die Verhütung von Zahnerkrankungen gelten besondere Regelungen: Kinder unter zwölf Jahren profitieren von Gruppenangeboten in Kitas und Schulen. Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren können sich zweimal jährlich zahnärztlich untersuchen lassen. Versicherte mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe haben Anspruch auf spezielle Leistungen zur Mundgesundheit (§ 22a SGB V).
Ergänzt wird die Krankheitsverhütung durch medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) sowie medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24 SGB V).
Im Jahr 2025 müssen Krankenkassen je Versichertem mindestens 9,04 Euro für Prävention und Gesundheitsförderung aufwenden – davon mindestens 2,58 Euro für Lebenswelten und mindestens 3,79 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung.