In Kürze
Künstliche Befruchtung bezeichnet medizinische Maßnahmen, die eine Schwangerschaft herbeiführen sollen, wenn dies auf natürlichem Weg nicht möglich ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Kosten.
Definition
Unter künstlicher Befruchtung versteht man verschiedene medizinische Verfahren, bei denen Ei- und Samenzellen außerhalb oder innerhalb des Körpers zusammengeführt werden, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Grundlage für den gesetzlichen Leistungsanspruch ist § 27a SGB V.
Wer hat Anspruch? Den Anspruch haben ausschließlich verheiratete Paare, und es dürfen nur die Ei- und Samenzellen der Eheleute selbst verwendet werden (sogenanntes homologes System). Versicherte müssen mindestens 25 Jahre alt sein; für Frauen gilt eine Altersgrenze von 40 Jahren, für Männer von 50 Jahren.
Wie viel zahlt die Krankenkasse? Die Krankenkasse übernimmt 50 % der genehmigten Behandlungskosten, einschließlich der notwendigen Medikamente. Vor Beginn der Behandlung muss ein Behandlungsplan bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden.
Wie viele Versuche werden übernommen? Die Anzahl der bezuschussten Versuche ist je nach Methode begrenzt:
- Insemination im Spontanzyklus: bis zu 8 Versuche
- Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu 3 Versuche
- In-vitro-Fertilisation (IVF): bis zu 3 Versuche
- Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT): bis zu 2 Versuche
- Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): bis zu 3 Versuche
Führt ein Versuch zu einer klinisch nachgewiesenen Schwangerschaft, wird er nicht auf die Höchstzahl angerechnet. Nach der Geburt eines Kindes beginnt die Zählung neu.
Welche Methoden gibt es? Die häufigsten Verfahren sind:
- IVF (In-vitro-Fertilisation): Ei- und Samenzellen werden außerhalb des Körpers in einer Glasschale zusammengeführt; der entstandene Embryo wird anschließend in die Gebärmutter eingesetzt.
- GIFT (Gamete Intra Fallopian Transfer): Eizellen werden entnommen, befruchtet und direkt im Eileiter eingesetzt; mindestens ein Eileiter muss durchgängig sein.
- Homologe Insemination: Der Samen des Mannes wird direkt in die Scheide, Gebärmutter oder die Eileiter eingebracht, um den natürlichen Weg zu verkürzen.
- ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion): Eine einzelne Samenzelle wird mit einer feinen Nadel direkt in die Eizelle injiziert; dieses Verfahren hilft vor allem bei stark eingeschränkter Spermienqualität.
Wer zahlt was? Die Krankenkasse trägt jeweils die Kosten für die Behandlungsmaßnahmen, die am Körper ihres eigenen Versicherten durchgeführt werden. Sind beide Eheleute gesetzlich versichert, muss der Behandlungsplan beiden Krankenkassen vorgelegt werden. Kosten für Maßnahmen, die über die eigentliche Befruchtung hinausgehen – etwa die Einlagerung von Ei- oder Samenzellen (Kryokonservierung) – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen.