In Kürze
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum eigentlichen Lohn oder Gehalt für seine Arbeitnehmer aufwendet. Sie können gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig sein.
Definition
Neben dem reinen Arbeitslohn entstehen Arbeitgebern weitere Kosten, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen. Diese werden als Lohnnebenkosten bezeichnet — manchmal auch Personalzusatzkosten, Personalnebenkosten oder Personalzusatzleistungen genannt. Eine einheitliche Definition gibt es in der Praxis nicht.
Lohnnebenkosten lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Gesetzliche und tarifliche Lohnnebenkosten: zum Beispiel der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, bezahlter Urlaub, Feiertage und Krankheitstage sowie Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Betriebsverfassungsgesetz
- Freiwillige Lohnnebenkosten: zum Beispiel Aus- und Fortbildung, betriebliche Altersvorsorge, Werksverpflegung, Gratifikationen oder ein 13. Gehalt
Lohnnebenkosten spielen in der Unternehmenskalkulation eine wichtige Rolle. In manchen Branchen erreichen sie bereits die Höhe des eigentlichen Arbeitslohns oder übersteigen ihn sogar.
Im Jahresabschluss werden die Lohnnebenkosten nach § 275 HGB als Personalaufwand ausgewiesen — aufgeteilt in „Löhne und Gehälter" sowie „soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung".